
Das ICAO-Mandat, das am 8. November 2018 in Kraft trat, verlangt, dass Flugzeuge mit einem MTOW von über 45.500 kg & mehr als 19 Sitzplätzen ihre Position alle 15 Minuten melden, und zwar für die Flugabschnitte, in denen die Flugsicherung die Positionsinformationen des Flugzeugs in Abständen von mehr als 15 Minuten erhält. Zuvor war dies alle 60 Minuten für Flugzeuge erforderlich, die die oben genannten Bedingungen erfüllten. Das Mandat verlangt außerdem, dass das Tracking in allen anderen Regionen erfolgt, in denen die lokale Flugsicherung Positionsinformationen in Abständen von mehr als 15 Minuten erhält.
Derzeit ist die ICAO dabei, geografische Gebiete zu identifizieren, in denen Tracking erforderlich ist, und diese Informationen sollen den Betreibern grafisch online zur Verfügung gestellt werden. Diese Anforderung entstand kurz nach dem Verschwinden des Malaysia-Airlines-Flugs MH370 im März 2014.
Lesen Sie das offizielle Mandat hier - ICAO Global Tracking Initiatives

Das neue Mandat gilt nicht für alle Flugzeugtypen und betrifft sie nicht. Es gilt nur für große Flugzeuge über 45.000 kg und mit mehr als 19 Sitzplätzen, die ihre Positionen in Gebieten nicht melden können, in denen die Flugsicherung die Positionsinformationen des Flugzeugs nicht alle 15 Minuten oder öfter erhalten kann. Zu diesen Gebieten gehören in der Regel Ozeangewässer, abgelegene Gebiete usw.
Wenn diese Bedingungen auf Ihr Flugzeug zutreffen, müssten Sie dieses Mandat erfüllen.
Darüber hinaus verlangt die ICAO, dass die Meldung der Flugpositionen automatisch erfolgen muss. Und obwohl keine bevorzugte Methode festgelegt wurde, kann man getrost davon ausgehen, dass Flugzeugbesitzer sich bei einem Flugverfolgungsanbieter anmelden müssen.
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